Finanzamt München ändert Grundlagenbescheide für VIP Medienfonds 3 und 4 (2024)

Anlegern drohen nach Schätzungen der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei KTAG Steuernachforderungen in Höhe von rund 270 Millionen Euro. Das Finanzamt München hat den so genannten Grundlagenbescheid für die Gesellschaften VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG und die VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG inzwischen zu Lasten der Anleger geändert.

Nach einer Pressemitteilung vom 04.01.2007 der VIP Medienfonds wird die für viele Anleger katastrophale Entwicklung relativ positiv „verkauft“. Nun habe VIP erstmals Gelegenheit, gegen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe vorzugehen. Zunächst würden die Bescheide auch noch nicht an die Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet. Es sei auch nicht sicher, dass es bei diesem strittigem Sachverhalt tatsächlich zu negativen Auswirkungen komme.

Nach der eigenen Pressemitteilung hat die VIP ihre Vertriebspartner über Handlungsalternativen informiert. Typisch für VIP ist, dass in der Pressemitteilung gerade nicht mitgeteilt wird, dass u.a. empfohlen wird, die Steuern nun freiwillig zu zahlen.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer. „Der Umstand, dass seitens VIP nun selbst die Bezahlung der zu erwartenden Steuerforderungen empfohlen wird, entlarvt zunächst etwaige Verharmlosungen als Makulatur und Hinhaltetaktik. Nachdem das zur Steuerzahlung benötigten Gelder im VIP 3 und 4 Fonds derzeit schlicht blockiert sind und auf viele Anleger Liquiditätsprobleme zukommen, stellen derartige Empfehlung wohl eher ein zynischen Scherz auf Kosten der Anleger dar. Da bei VIP 3 die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche spätestens in 2006 eingetreten ist und bei VIP 2004 i.d.R spätestens in 2007 eintreten wird, liegt auf der Hand, dass Anleger mit zu positiven Schilderungen vor den Geltendmachung von Haftungsansprüchen abgehalten werden sollen.“

Die Anleger sollten sich auch nicht darauf verlassen, dass eine geänderte Steuerfestsetzung durch die Wohnsitzfinanzämter noch lange auf sich warten lässt. Die BSZ® Vertrauensanwälte rechnen noch in 2007 mit entsprechenden Steuerbescheiden.

Die Anwälte haben zwischenzeitlich vor dem LG München die ersten Anträge für ein Kapitalmusterverfahren gestellt. Damit wird allen Anlegern ein verhältnismäßig kostengünstiger Weg eröffnet, ihre Ansprüche geltend zu machen und zu sichern.

Auch für die VIP 3 Anleger ist es noch nicht zu ganz zu spät. Ansprüche gegen die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberater sind nämlich noch nicht verjährt. Allerdings haben die meisten Anleger nicht mehr viel Zeit, das weitere steuerliche Verfahren abzuwarten.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von KTAG Rechtsanwälte vertreten bereits knapp 300 Anleger der beiden Fondsgesellschaften mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von rund 28 Millionen Euro. Neben Klagen gegen den Fondsinitiator und die beteiligten Großbanken, wie Hypo Vereinsbank, Dresdner Bank und Commerzbank haben die Anwälte für ihre Mandanten inzwischen auch Klagen auf Schadenersatz gegen die Biederstein GmbH eingereicht, die die Mittelverwendungskontrolle übernommen hatte. Des Weiteren sind mehrere Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaften auf den Weg gebracht u. a. mit der Zielsetzung für eine transparente und verlässliche Geschäftsführung und Informationspolitik zu sorgen.

RA Kälberer: „Das VIP-Verfahren dürfte schon jetzt als das größte Steuerstrafverfahren anzusehen sein. Die VIP-Verfahren haben darüber hinaus auch das Potential, als größtes Kapitalanlagemusterverfahren mit dem höchsten Schadensvolumen noch vor den Telekomverfahren Rechtsgeschichte zu schreiben.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

•ob Ansprüche bestehen,
•gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
•wie groß die Erfolgsaussichten sind und
•wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
•Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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